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Betreuung auf Spanisch, Deutsch, Englisch und Katalanisch
Als Strafverteidiger haben wir uns verpflichtet, Sie in allen strafrechtlichen Angelegenheiten kompetent zu beraten und engagiert zu verteidigen. Unser Team besteht aus hoch qualifizierten Fachleuten, die darauf spezialisiert sind, Ihre Rechte zu verteidigen und wirksame Lösungen für komplexe rechtliche Situationen zu finden.
Wir erzielen schnell optimale Ergebnisse und schaffen eine enge, ehrliche und transparente Beziehung zu unseren Kunden. Dabei beruhen wir auf den folgenden Säulen:
Technisch hochspezialisierter Ansatz
01
Internationaler Werdegang und Ausbildung
02
Vollständig personalisierte Dienstleistung
03
Sein Einsatz für Mandanten und seine große Professionalität machen ihn zu einem der besten Anwälte, mit denen ich je zusammenarbeiten durfte.
EMMA VANDRELL BARRERA
Spanien Anwältin spezialistin für internationales Steuerrecht
Jesus Becerra ist ein Strafverteidiger, der über eine internationale Ausbildung und praktische Erfahrung verfügt. Mit einem ruhigen Charakter geht er mit äußerster Gelassenheit an alle Dinge heran, ohne die Details außer Acht zu lassen. Ihm kann man vertrauen.
ORLANDO VIERA-BLANCO
Venezuela Professor für Strafrecht an der Universitat Pompeu Fabra.
Jesús Becerra ist ein hervorragender Strafrechtlcer. Hochqualifiziert, ist es ihm gelungen, seine unbestreitbaren akademischen Qualifikationen in die tägliche Rechtspraxis zu integrieren.
PROF. DR. JOAN PICÓ i JUNOY
Spanien. Professor für Prozessrecht an der Universitat Pompeu Fabra
Ich schaetze Herrn Dr. Becerra sehr. Er ist ein fleißiger, umsichtiger und zuverlässiger Profi, dessen Interventionen im Interesse seiner Mandanten sehr erfolgreich sind. Seine Fähigkeit, sich auf das Wesentliche eines strafrechtlichen Problems zu konzentrieren und es zu lösen, verbindet er mit seinen hohen akademischen Qualifikationen.
THOMAS STENZEL
Deutschland. Syndikusanwalt im Bereich der Zivilluftfahrt
Meine Erfahrungen mit Dr. Jesús Becerra waren sehr gut. Ich habe mit ihm an einem internationalen Fall gearbeitet, und es war eine ausgezeichnete Zusammenarbeit. Herr Becerra ist ein Rechtsanwalt mit Kompetenz und Erfahrung.
JUSTUS REISINGER
Niederländischer Anwalt (Advocaat)Experte im Strafrecht
Mitglied in den folgenden Verbänden
Lorem ipsum dolorem est
Jesús Becerra
Fachanwalt für Strafrecht
Marte Tresserras Giné
Fachanwältin für Strafrecht
Ariadna Alonso Sancho
Rechstanwältin spezialisiert auf Strafrecht
María Colomer
Kommunikationsmanagerin
Natalia López Gallardo
Office-Managerin
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Gemäß § 433 Abs. 1 BGB ist der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Ein Sachmangel liegt gemäß § 434 BGB vor, wenn die verkaufte Sache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Ein Rechtsmangel ist gemäß § 435 BGB gegeben, wenn Dritte gegenüber dem Käufer Rechte geltend machen können, die im Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestehen.
Im Falle eines Mangels hat der Käufer gemäß § 437 BGB die Wahl zwischen den Rechtsbehelfen der Nacherfüllung, des Rücktritts vom Vertrag, der Minderung des Kaufpreises oder des Schadensersatzes. Die Geltendmachung dieser Ansprüche unterliegt jedoch den gesetzlichen Verjährungsfristen gemäß § 438 BGB, die regelmäßig zwei Jahre ab Übergabe der Sache beträgt. Ausnahmen gelten insbesondere bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei denen die Verjährungsfrist gemäß § 438 Abs. 3 BGB nicht zur Anwendung kommt.
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